Datum: 30. Juli 2010 um 19:20 Uhr
Alarmierungsart: FME
Dauer: 1 Stunde 10 Minuten
Einsatzart: B 1 – Fläche
Einsatzort: Walberberg, Waldrand oberhalb des Franz-von-Kempis-Weg
Fahrzeuge: Walberberg MTF 1, Walberberg LF 16-TS
Weitere Kräfte: Polizei


Einsatzbericht:

Anwohner bemerkten eine starke Rauchentwicklung am Waldrand oberhalb des Franz-von-Kempis-Weg und alarmierten die Feuerwehr.
Nach Eintreffen der LG Walberberg konnte diese jedoch unmittelbar keinen Rauch mehr feststellen.
Die zwischenzeitlich eintreffende Polizei rückte daraufhin wieder ab.
Nach aufwendiger Suche und Hinweisen von Anwohnern wurde die Feuerstelle dann dennoch entdeckt. Das schon niedergebrannte Feuer wurde sicherheitshalber nochmals mit Wasser abgelöscht.

Hinweis an die Bevölkerung:

Jegliches Verbrennen von Material ist ohne Anmeldung und gesonderte Genehmigung der Stadt Bornheim verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Auch durch Kinderstreiche verursachte Schadenfeuer fallen hierunter.
Neben den Umweltaspekten muss hier auf mögliche Gefahren der Brandausbreitung hingewiesen werden. Im Wald oder am Waldrand ist diese Gefahr natürlich besonders ausgeprägt.
Wir appelieren an dieser Stelle an die Vernunft der Bevölkerung.
Nicht zuletzt handelt es sich bei diesen verbotenen Bränden um kostenpflichtige Einsätze seitens der Feuerwehr, die dem Brandverursacher (sofern nachweisbar) seitens der Stadtverwaltung in Rechnung gestellt werden.
Dem Meldenden enstehen hierbei, egal ob ein Verursacher festgestellt werden kann oder nicht, auf keinen Fall irgend welche Kosten.

Ihre Löschgruppe Walberberg

 

B 1 – Fläche

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